Ausgabe

PORTRÄTS

No. 52 | 2025/2

Das «Obacht Kultur» N° 52, 2025/2 rahmt ein.

Auftritt: Wassili Widmer;
Bildbogen: Luisa Zürcher, Thomas Stüssi;
Texte: Zucker 3000, Aaron Estermann, Jelena Delic-Müller u.v.m.

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Gedächtnis

Das Porträt in der Fahndung

von Myrta Gegenschatz

Gesucht: mit Worten beschrieben
Bevor technische Hilfsmittel zur Verfügung standen, stutzten sich Behörden bei der Fahndung auf schriftliche Beschreibungen– sogenannte Signalemente. Das wohl älteste Signalement mit Bezug zum Appenzellerland ist im Archiv der beiden Appenzell im Landesarchiv Innerrhoden überliefert: Ein Schriftstuck vom 27. Mai 1559 von Landammann und Rat von Schwyz an die Ausserrhoder Regierung enthalt die Beschreibung von gesuchten ≪brenneren≫ (Brandstiftern), darunter ≪[…] Glaudj von Friburg im Uechtland burtig, ein kleiner knab, hatt einen schwartzen filtzhuot uff, ein guot par hosen und ein schwartz linin wamsell an.≫ Auch seine Begleiter Franz und Jakob werden vor allem anhand von Kleidung und Reiseutensilien beschrieben; ≪jung≫, ≪keinen bartt≫ und ≪klein≫ sind die einzigen Körpermerkmale. Im 18. Jahrhundert ergänzten Behörden die Fahndungen zunehmend um körperliche Merkmale wie Grosse, Statur, Haar- und Augenfarbe, Narben und Verhaltensmuster. So meldete Ende Oktober 1722 der französische Botschafter in Solothurn Ausserrhoden die Flucht des Strassenräubers Benobère. Das Signalement ist dem Brief separat und in französischer Sprache beigelegt: Neben der Grösse, der Beschreibung der Haare, der Augen und des Gesichts sticht ein besonderes körperliches Merkmal hervor: Eine den ganzen linken Handrücken bedeckende Narbe von einem Säbelhieb. Als besonderes Verhaltensmerkmal wird sein gesenkter Blick während dem Sprechen hervorgehoben. Was zuvor in Briefen und internen Mitteilungen zirkulierte, fand im 19. Jahrhundert seinen Weg in eine öffentliche Publikation: Mit der Einführung des Ausserrhoder Amtsblattes im Jahr 1834 konnten Steckbriefe einen grossen Leserkreis erreichen. Von 1835 bis 1880 wird der Begriff «Steckbrief» in 447 Ausgaben erwähnt.

Die ersten Porträt-Fahndungsbilder
Die ersten bekannten Fotografien zu Identifizierungszwecken sind vermutlich Daguerreotypien aus Brüssel (1843/1844) und dienten der Erkennung ehemaliger Haftlinge. Anfangs porträtierten Profifotografen die Delinquenten und Delinquentinnen in ihren Ateliers, wobei die Bilder häufig den Charakter bürgerlicher Porträts hatten. Dies ist auch der Fall bei der ältesten Fotografie eines Inhaftierten, die im Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden liegt. Der Hinterländer Weber und Portier Otto Meier wurde im Jahr 1897 vermutlich in einem Zürcher Atelier fotografiert. Der Porträtierte ist ≪en face≫ und ≪en profil≫ in guter Kleidung abgebildet. Die Aufmerksamkeit liegt auf dem Gesicht und den Kopfmerkmalen. Lediglich der seitlich gerichtete Blick deutet auf eine Aufnahme unter Zwang hin. Wir kennen diese Art der Porträtaufnahme heute unter der Bezeichnung «Mug Shot». Rückschlüsse auf eine Straftat aufgrund äusserlicher Merkmale können jedoch nicht gezogen werden – dies waren sich bereits Ende des 19. Jahrhunderts Kriminalisten und Juristen bewusst. Erst zusammen mit Schriftlichkeit wird dies möglich. Durch die Lektüre von Regierungsratsakten ist zu erfahren, dass Meier wegen Einbruchdiebstählen in München und Wien international gesucht war. 1899 erfolgte die Verurteilung zu drei Jahren Gefängnis durch das Ausserrhoder Kriminalgericht.

Die Einführung der Bertillonage in Appenzell Ausserrhoden
Der Franzose Alphonse Bertillon (1853–1914) begründete das anthropometrische Signalement, das unter der Bezeichnung «Bertillonage» internationale Verbreitung fand. Dieses Verfahren basierte auf der systematischen Vermessung körperlicher Merkmale, etwa der Länge des Ohrs oder des Mittelfingers, sowie unter anderem auf der Beschreibung von Stirn- und Nasenformen. Ergänzend wurden besondere Kennzeichen wie Narben oder Tätowierungen dokumentiert. Die Erfassung erfolgte auf standardisierten Signalements-Karten, die mit frontal und im Profil aufgenommenen Fotografien kombiniert wurden. Polizeibeamte wurden zudem in der filigranen Personenbeschreibung geschult, um das daraus resultierende sogenannte «portrait parlé» (Gedächtnisbild) in der konkreten Fahndung einsetzen zu können. Das Ziel war die eindeutige Identifikation von Personen. Nach der Einführung in Frankreich ab 1885 wurde die Methode auch international rezipiert. Der Bund bot den Kantonen eine deutsche Übersetzung an. Im November 1893 bestellte die Ausserrhoder Regierung zwei Exemplare für Polizei und Kanzlei. Eine praktische Umsetzung erfolgte jedoch erst nach einem Lehrgang im Februar/März 1900 in Bern. An diesem nahm der Ausserrhoder Kantonspolizeidirektor sowie spätere Regierungs- und Bundesrat Johannes Baumann (1874–1953) teil. Nach seiner positiven Bewertung beschloss die Regierung im April 1900 die Einführung des Verfahrens und den Ankauf der Messinstrumente. Die anfänglich breite Rezeption flaute jedoch bald ab: Zwar besuchte Polizeidirektor Ernst Zuberbühler 1908 einen weiteren Kurs, doch ab 1914 wurde die «Bertillonage» international durch die Daktyloskopie – die Identifizierung durch Fingerabdrücke – abgelöst. Gleichwohl wirkt die Bildsprache der damaligen Fahndungsfotografie bis heute fort. Fotografien «en face» und «en profil» werden von Betrachtenden häufig unwillkürlich mit einem kriminellen Kontext verbunden – weniger aufgrund der Gesichtszüge der Abgebildeten als durch das klar erkennbare «Mug-Shot-Setting».

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